Arbeitgeber finanziert Beiträge

Finanzieren Sie die Betriebsrente Ihrer Mitarbeiter ganz oder teilweise, gelten die Einzahlungen als Betriebs-Ausgaben. Sie schmälern also den Gewinn und damit Ihre Steuern.

 

Sie sparen außerdem bei der Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungs-Kasse bei den Sozialabgaben. Arbeitgeber können Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung steuerfrei in die Unterstützungs-Kasse einzahlen.

Mitarbeiter finanziert Beiträge

Für Arbeitnehmer ist ein Anlage-Betrag von bis zu 4 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV) bei der Direktversicherung, Pensionskasse oder dem Pensionsfonds lohnsteuerfrei. 

 

Des Weiteren sind die Beiträge zu Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungs-Kasse oder Direktzusage bis zu 4 Prozent der BBG-GRV auch sozialversicherungsfrei.

Nutzen Sie Wissen und Erfahrung Ihrer Bank. Vereinbaren Sie einen Termin.

BLZ: 586 915 00
BIC: GENODED1PRU

Finanzvermittlungs-GmbH der Volksbank Eifel Mitte

Helmut Fasen, Tel. 06551 14-156