Einkommensgrenzen und Förderhöhe

Für die staatlichen Zuschüsse wie Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbau-Prämie gelten folgende Bestimmungen:

   

Einkommens-

Grenzen

Jährliche Fördergrenze Jährliche Förderung
    Ledige/ Verheiratete Ledige/ Verheiratete Ledige/ Verheiratete
Arbeitnehmer-Sparzulage Investment-fonds 20.000 Euro/ 40.000 Euro 400 Euro pro Arbeitnehmer

20 Prozent

(80 Euro/

160 Euro)

Arbeitnehmer-Sparzulage Bausparen 17.900 Euro/ 35.800 Euro 470 Euro pro Arbeitnehmer

9 Prozent

(43 Euro/

86 Euro)

Wohnungsbau-Prämie Bausparen 25.600 Euro/ 51.200 Euro

512 Euro/

1.024 Euro

8,8 Prozent

(45,06 Euro/ 

90,11 Euro)

BLZ: 586 915 00
BIC: GENODED1PRU