VOBAFINANZ
Finanzvermittlungs-GmbH der Volksbank Eifel Mitte
Im Bereich der Altersvorsorge und der Absicherung erarbeiteter Vermögenswerte, kurz den alltäglichen Versicherungsfragen sind die Anforderungen an eine qualifizierte und umfassende Beratung in den letzten Jahren ständig gestiegen.
Ständig neue Versicherungsbedingungen und Tarife im Versicherungsdschungel, sowie eine sich laufend ändernde Rechtssprechung und ständige Kürzungen in den staatlichen Sicherungssystemen, machen es dem Einzelnen mittlerweile unmöglich seine eigene Versorgungssituation noch zu durchschauen.
Mit Gründung der VOBAFINANZ im Jahre 1992 schuf die Volksbank die Voraussetzung für eine hochqualifizierte Beratung und Betreuung ihrer Kunden.
Ein Team aus gelernten Versicherungskaufleuten und Versorgungsspezialisten bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit Ihren persönlichen Ansprechpartnern in der Volksbank Eifel Mitte eG die erforderliche Fachkompetenz für alle Versicherungs- und Versorgungsfragen.
Durch die ständige Beobachtung des Marktes, der Verfolgung von Gesetzesvorlagen und mit dem Einsatz einer leistungsfähigen, modernen EDV sind wir gerüstet Ihre persönliche Versorgungssituation klar und verständlich auszuwerten und zu optimieren.
Ständig neue Versicherungsbedingungen und Tarife im Versicherungsdschungel, sowie eine sich laufend ändernde Rechtssprechung und ständige Kürzungen in den staatlichen Sicherungssystemen, machen es dem Einzelnen mittlerweile unmöglich seine eigene Versorgungssituation noch zu durchschauen.
Mit Gründung der VOBAFINANZ im Jahre 1992 schuf die Volksbank die Voraussetzung für eine hochqualifizierte Beratung und Betreuung ihrer Kunden.
Ein Team aus gelernten Versicherungskaufleuten und Versorgungsspezialisten bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit Ihren persönlichen Ansprechpartnern in der Volksbank Eifel Mitte eG die erforderliche Fachkompetenz für alle Versicherungs- und Versorgungsfragen.
Durch die ständige Beobachtung des Marktes, der Verfolgung von Gesetzesvorlagen und mit dem Einsatz einer leistungsfähigen, modernen EDV sind wir gerüstet Ihre persönliche Versorgungssituation klar und verständlich auszuwerten und zu optimieren.

Thema: Altersvorsorge
Einer stetig wachsenden Zahl von Leistungsbeziehern aus der gesetzlichen Rentenversicherung, stehen immer weniger Beitragszahler für die Finanzierung der laufenden Renten gegenüber.
Mit dem Rentenreformgesetz unternahm die Bundesregierung im vergangenen Jahr den Versuch hier gegenzusteuern.
Die wichtigsten Eckpunkte dieser "Reform":
- Schrittweise Senkung des Rentenniveaus bis zum Jahr 2030 von heute ca. 70% auf 67% des letzten Nettogehaltes. Tatsächlich muß aber von einem Rentenniveau in Höhe von 64% ausgegangen werden. Diese Werte beziehen sich auf einen "Idealrentner" mit 45 Versicherungsjahren.
- Ersatzlose Streichung der Renten bei Berufsunfähigkeit für alle ab dem 02.01.1961 geborenen Erwerbstätigen.
- Kürzung der Renten bei Berufsunfähigkeit auch für alle vor dem 02.01.1961 geborenen Erwerbstätigen.
- Geringere, jährliche Rentensteigerungen (neue Nettolohnformel).
- Kürzungen der Hinterbliebenenrenten.
"Riester-Rente" als Ausgleich?
Um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die zusätzliche Kürzung der Altersrente auszugleichen, wurde die „Riester-Rente“ eingeführt.
Mit einer Kombination aus Eigenbeiträgen, staatlichen Zulagen und Steuerersparnissen kann eine eigene, kapitalgedeckte Altersversorgung aufgebaut werden.
Dem Anreiz aus Zulagen und Steuerersparnissen stehen aber die gesetzlichen Anforderungen gegenüber:
- Leistungen dürfen erst ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden.
- Die Leistungen dürfen nur in Form einer Rente gezahlt werden.
- Diese Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig.
- Die Höhe der Zulagen hängt von der Höhe des Bruttoeinkommens und des selbst gezahlten Eigenbeitrages ab.
- Leistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit oder der Hinterbliebenenversorgung werden nicht mit Zulagen gefördert.
Ihre Beraterinnen und Berater in der Volksbank Eifel Mitte eG prüfen mit Ihnen wo in Ihrer Altersversorgung Handlungsbedarf besteht. Welche Lösungen Sinn machen und ob der Aufbau der privaten Vorsorge auch für den Fall der Berufsunfähigkeit sichergestellt ist.


